Seniorenbeauftragte
Kontakt
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Seniorenbeauftragte
Cornelia Anlauf
Olympiastraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
Zimmer: C 101
Telefon: 08821 751-292
E-Mail: seniorenbeauftragte@lra-gap.de
Beratungsstellen - Leben in GAP
Ansprechpartnerin für ältere Bürgerinnen und Bürger
Die Seniorenbeauftragte ist Ansprechpartnerin für ältere Bürgerinnen und Bürger sowie deren Angehörige. Sie berät zu Fragen des Älterwerdens und hilft weiter, wenn es z.B. darum geht, die Pflege zu Hause mit ambulanten Diensten zu organisieren oder auch einen Pflegeplatz in einem der Pflegeheime im Landkreis zu finden.
Darüber hinaus ist sie auch Vermittlungs- und Koordinationsstelle und informiert über die vorhandenen Gruppen und Initiativen, Fachberatungen sowie Einrichtungen und Dienste im Landkreis, die älteren Menschen zur Verfügung stehen. Auch zu dem breiten Themenbereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten Sie bei der Seniorenbeauftragten Beratung sowie die entsprechenden Vordrucke.
Koordination der Altenhilfe im Landkreis Garmisch-Partenkirchen – Seniorenpolitisches Gesamtkonzept
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind nach Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) verpflichtet, integrative regionale seniorenpolitische Gesamtkonzepte zu entwickeln. Das seniorenpolitische Gesamtkonzept basiert auf einer Bestandsanalyse sowie auf Prognosen welche Herausforderungen sich für die jeweilige Kommune in Zukunft ergeben werden, um diesen aktiv zu begegnen. Die Seniorenbeauftragte übernimmt die Koordination dieses Prozesses und begleitet die Kommunen bei der Weiterentwicklung der Angebote für die ältere Generation.
Sprechtag des Bezirks Oberbayern im Pflegestützpunkt Garmisch-Partenkirchen
Bei unserem wöchentlichen Sprechtag beraten wir Sie zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und zur Hilfe zur Pflege für pflegebedürftige Personen. Die Vor-Ort-Beratung umfasst allgemeine Auskünfte über die sozialen Leistungen des Bezirks Oberbayern sowie die rechtlichen Voraussetzungen für deren Bezug. Sie informiert zu Antragstellung, Antragsverfahren, notwendigen Unterlagen und Ansprechpersonen in der Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern.
Die Beratung unterliegt dem Sozialdatenschutz und ist für Sie kostenlos.
Wann ist unsere Vor-Ort-Beratung für Sie da?
Sie erreichen die Vor-Ort-Beratung telefonisch oder per E-Mail von Montag bis Freitag:
Telefon: 089 / 2198-21056
E-Mail: beratung-gap@bezirk-oberbayern.de
Unser Sprechtag findet einmal wöchentlich an jedem Donnerstag im Pflegestützpunkt Garmisch-Partenkirchen statt:
ServiceZentrum Leifheit
Von-Brug-Straße 5
82467 Garmisch-Partenkirchen.
Wir bieten Ihnen eine offene Sprechzeit von 10 – 12 Uhr an. Nach individueller Terminvereinbarung stehen wir Ihnen auch außerhalb dieser Sprechzeit am Donnerstag für persönliche Beratungstermine zur Verfügung.
Informationen und Broschüren
Bei der Seniorenbeauftragten erhalten Sie eine Vielzahl von Informationen und Broschüren, wie z. B.Seniorenratgeber für den Landkreis Garmisch-PartenkirchenVorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Broschüren zum Themenbereich Häusliche Pflege sowie Broschüren zum Thema Demenzerkrankung. Sie können diese Informationen auch herunterladen.
- Seniorenratgeber des Landkreises
- LongLeif Wohnberatung A4
- LongLeif Wohnberatung A5
- Notfallmappe
- Pflegebedürftig - Was nun?
- Patientenverfügung
- Pflegen zu Hause
- Ratgeber Demenz
- Ratgeber für Menschen mit Behinderung (in leichter Sprache)
- Ratgeber für Menschen mit Behinderung
- Ratgeber Pflege
- Ratgeber zur Pflege
- Ratgeber-Pflegeleistungen zum Nachschlagen
- Vorsorgevollmacht
- Wegweiser für Menschen mit Behinderung
- Wenn das Gedächtnis nachlässt